Traffix GmbH - Logistik-Organisationslösungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Traffix GmbH

Logistik-Organisationslösungen


1. Allgemeine Bedingungen

a) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge (Liefe­rungen, sonstige Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte).

b) Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

c) Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigen­schaften, die überdies ausdrücklich erfolgen muss.

d) Kostenvoranschläge werden gewissenhaft erstellt, sie sind jedoch unverbindlich.

 

2. Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung; ebenso bleibt Zwischen­verkauf vorbehalten.

b) Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbind­lich.

 

3. Lieferfristen

a) Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform; Lieferfristen gelten stets als nur annähernd vereinbart. Für die Fristwahrung maßgeblich ist der Ausgang der Ware bei uns.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich er­schweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu ver-treten.

In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

c) In jedem Fall einer Fristüberschreitung muss uns der Kunde eine Nachfrist von mindestens 6 Wochen einräumen.

d) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

e) Teillieferungen sind zulässig.

 

4. Versand

Versendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu ver­treten hat, geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereit­schaft auf den Kunden über.

Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf Weisung und Kosten des Kunden.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Unsere Preise verstehen sich netto ab Neufahrn iNB ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer.

b) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

c) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch aus Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis be­rechtigt.

d) Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Konto­korrentkredite zu berechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

6. Gewährleistung

a) Mängelrügen sind innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Verstöße gegen die Rügepflicht führen zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.

b) Im Übrigen leisten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen Gewähr:

Ein Recht auf Wandelung oder Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur zu, wenn eine Nachbesserung/Ersatzlieferung innerhalb einer uns zu gewährenden Nachfrist von mindestens 6 Wochen fehlgeschlagen ist.

c) Bei Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden hiergegen abzusichern.

d) Unsere Gewährleistungspflicht entfällt (außer vorstehend a) auch dann, wenn der Kunde an unseren Leistungen Änderungen vornimmt, unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.

e) Gegen uns gerichtete Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

 

7. Schadensersatzhaftung

a) Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die nicht an den gelieferten Geräten oder der gelieferten Software entstanden sind.

b) Insbesondere übernimmt der Lieferant keine Haftung für Datenverlust und sonstige Folgeschäden.

c) Die Schadensersatzhaftung der TRAFFIX GmbH ist betragsmäßig auf den Zeitwert der gelieferten Software/Hardware beschränkt.

d) Weitergehende Schadenersatzansprüche als a) bis c) können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der TRAFFIX GmbH entstehen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldo-Forderung.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gelieferte Ware an uns zu nehmen. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Kunde. In der Rücknahme der Ware durch uns

liegt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich von etwaigen Pfän­dungen oder anderen Beeinträchtigungen der Ware durch Dritte zu benachrichtigen. Durch Zugriffe Dritter bei uns entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

9. Schutz- und Urheberrechte

Das geistige Eigentum an der Software (einschließlich der in unse­ren Entwürfen, Konzepten und Beschreibungen niedergelegten Ideen) bleibt in jedem Fall bei uns. Der Kunde verpflichtet sich zu strengster Diskretion.

Von uns gelieferte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer einfachen Lizenz bestimmt.

Kopien dürfen (auf eigene Kosten des Kunden) lediglich für Prüf­zwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Ein auf den Urheberrechtsschutz hinweisender Vermerk ist auf die Kopie zu übertragen.

 

1O. Leistungsabgrenzungen

Werden von uns Programme als Standardsoftware ausgeliefert bzw. Standardmodule, die in Individualprogramme eingebunden werden, so besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Auslieferung der dazuge­hörigen Quellprogramme.

Hat ein Kunde als Besteller von Individualprogrammierung berech­tigten Anspruch auf die Bereitstellung der Quellprogramme, so sind darin verwendete Standardroutinen aus unseren und aus Bibliotheken Dritter ausdrücklich davon ausgenommen.

Die Bereitstellung von programmier-technischen Beschreibungen und Anweisungen zur Compilation und zum Linken sowie Beschreibungen des Programmaufbaus sind in keinem Fall in unseren Kalkulationen enthalten und damit auch nicht Gegenstand des jeweiligen Vertrages zur Erbringung der individuellen Programmierleistung.

 

11.Nebenabreden und Teilwirksamkeit

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Teilunwirksamkeit des Vertrages führt nicht zur Gesamtunwirk­samkeit. Eventuell unwirksame Bestimmungen sind vielmehr durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen.

 

12.Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und unsere gesamten Beziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Neufahrn iNB.

Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis beim Amtsgericht Landshut / Landgericht München II.

 

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